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Gesundheit

Wartezeit

Die Wartezeit ist die Frist nach Vertragsabschluss, in der bestimmte Versicherungsleistungen noch nicht beansprucht werden können.

Viele Versicherungen sehen eine Wartezeit vor: In den ersten Wochen oder Monaten nach Vertragsbeginn sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen. In der privaten Krankenversicherung gilt beispielsweise häufig eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, für Zahnersatz oder Entbindung teils länger.

Die Wartezeit schützt den Versicherer davor, dass jemand eine Versicherung erst abschließt, wenn er bereits weiß, dass er eine Behandlung benötigt. Nicht zu verwechseln mit der Karenzzeit: Die Wartezeit gilt ab Vertragsabschluss und betrifft den erstmaligen Zugang zu Leistungen. Die Karenzzeit hingegen ist eine Frist nach Eintritt eines Versicherungsfalls, bevor die Leistung einsetzt.

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