Ein Gesundheitsbudget für Ihre Belegschaft, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit.
Die Betriebsrente wirkt über Jahrzehnte. Die betriebliche Krankenversicherung wirkt sofort: beim nächsten Zahnarzttermin, beim Optiker, beim Facharztbesuch ohne Wartezeit. Das sind die Momente, in denen Mitarbeiter konkret erleben, was ihr Arbeitgeber für sie tut.
Für den Betrieb ist die bKV ein Benefit mit außergewöhnlich gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die monatlichen Beiträge je Mitarbeiter liegen im zweistelligen Bereich, der wahrgenommene Wert durch die Mitarbeiter liegt weit darüber. Außerdem ist der Zuschuss bis zu einem gesetzlich festgelegten Monatsbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen.
Was Kassenpatienten selbst zahlen, kann die bKV übernehmen: hochwertige Füllungen, Inlays, Implantate. Gerade bei Mitarbeitern mit Familie ist das ein Vorteil, der sich schnell rechnet.
Brillen und Kontaktlinsen erstattet die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht. Die bKV schließt diese Lücke, je nach Tarif mit einem Festbetrag pro Kalenderjahr.
Chefarztbehandlung und Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Für viele Mitarbeiter der sichtbarste Unterschied zur reinen Kassenleistung.
Heilpraktiker, Osteopathie und Vorsorgeuntersuchungen über den Kassenstandard hinaus. Wer präventiv denkt, nutzt diese Leistungen regelmäßig.
Ergänzende Erstattungen für Hörgeräte, orthopädische Einlagen oder weitere Hilfsmittel, die die gesetzliche Kasse nur anteilig oder gar nicht trägt.
Anders als eine Betriebsrente, die weit in der Zukunft liegt, wirkt die bKV beim nächsten Arzttermin. Mitarbeiter müssen nicht rechnen, sie spüren es direkt.
Bis zu einem gesetzlich bestimmten Monatsbetrag gilt der Beitrag als Sachbezug und ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Was Sie zahlen, kommt beim Mitarbeiter zu einem großen Teil netto an.
In Gruppenverträgen entfällt die Gesundheitsprüfung für alle Mitarbeiter, die zum Einführungsdatum aufgenommen werden. Niemand wird wegen Vorerkrankungen ausgeschlossen.
Wir sehen uns an, wie viele Mitarbeiter versichert werden sollen, wie die Altersstruktur aussieht und welche Leistungsbereiche im Vordergrund stehen sollen.
Sie bekommen einen konkreten Vorschlag mit klaren monatlichen Kosten je Mitarbeiter. Nach Ihrer Entscheidung richten wir alles für die Lohnbuchhaltung ein.
Wir erklären Ihren Mitarbeitern, was sie jetzt haben und wie sie die Leistungen nutzen. Eine Police, die niemand kennt, bringt nichts.
Die betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenkasse um Leistungen, die die GKV nicht oder nur teilweise trägt: Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Chefarztbehandlung, Vorsorgeuntersuchungen. Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag, die Mitarbeiter nutzen die Leistungen, ohne etwas dazuzahlen zu müssen.
Der entscheidende Unterschied zur privaten Zusatzversicherung, die Arbeitnehmer selbst abschließen, liegt im Gruppenvertrag. Der Arbeitgeber versichert alle Mitarbeiter oder eine definierte Gruppe gemeinsam. Das hat zwei Konsequenzen: Die Prämien sind günstiger als im Einzelvertrag, und die Gesundheitsprüfung entfällt für alle, die zum Einführungsdatum aufgenommen werden. Niemand wird wegen einer Vorerkrankung ausgeschlossen.
Für die steuerliche Einordnung ist relevant, ob der Beitrag als Sachbezug oder als Arbeitslohn gilt. Bis zu einem gesetzlich festgelegten Monatsbetrag ist der Beitrag steuerfrei und muss nicht in der Lohnabrechnung als geldwerter Vorteil ausgewiesen werden. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer: Was der Betrieb zahlt, kommt beim Mitarbeiter vollständig an, ohne Abzüge. Die Grenze gilt je Mitarbeiter und Monat und wird regelmäßig angepasst. Beiträge, die diese Grenze überschreiten, sind beitragspflichtiger Arbeitslohn und fließen in die Lohnabrechnung ein.
In der Praxis zeigt sich, dass die bKV von Mitarbeitern anders wahrgenommen wird als die Betriebsrente. Die Betriebsrente liegt dreißig Jahre in der Zukunft, die bKV zahlt beim nächsten Arzttermin. Das macht den Unterschied in der Außenwirkung. Wer als Inhaber seinen Mitarbeitern sagt, dass die nächste Brille, der Zahnersatz oder der Heilpraktiker abgerechnet werden kann, erntet sofortige Resonanz. Das ist kein Versprechen für die Zukunft, sondern ein Vorteil, den jemand in der nächsten Woche nutzen kann.
Beide Instrumente haben unterschiedliche Wirkungsmomente. Die Betriebsrente sichert den Lebensstandard im Alter und wirkt als langfristiges Bindungsinstrument. Die bKV schafft sofort spürbare Vorteile im Alltag. In Kombination entsteht ein Benefit-Paket, das im Vorstellungsgespräch und im Bleibegespräch gleichermaßen trägt. Welche Gewichtung für Ihren Betrieb sinnvoll ist, hängt von der Altersstruktur Ihrer Belegschaft und dem Wettbewerbsumfeld ab, in dem Sie um Mitarbeiter konkurrieren.
Bis zu einem gesetzlich festgelegten Monatsbetrag gilt der Zuschuss als Sachbezug und ist steuer- und abgabenfrei, für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Beträge darüber hinaus werden als beitragspflichtiger Arbeitslohn behandelt. Die Grenze wird regelmäßig angepasst, wir rechnen das für Ihren Betrieb konkret durch.
Ja. Gruppenverträge lassen sich auf einzelne Mitarbeitergruppen oder die gesamte Belegschaft ausdehnen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Der ausscheidende Mitarbeiter kann den Vertrag in der Regel privat weiterführen, zu den Bedingungen des Gruppenvertrags. Die Konditionen bleiben erhalten, nur die Zahlung wechselt auf den Mitarbeiter.
Bei Eintritt in den Gruppenvertrag zum Einführungszeitpunkt entfällt die Gesundheitsprüfung in der Regel. Wer zu einem späteren Zeitpunkt dazukommt, kann vereinfachte Gesundheitsfragen beantworten müssen.
Nach der Einrichtung ist der laufende Aufwand minimal. Neue Mitarbeiter melden Sie kurz an, ausscheidende ab. Die monatliche Prämie läuft automatisch.
30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen.