Dienstunfähigkeit und beihilfekonforme Krankenversicherung folgen eigenen Regeln. Wir kennen sie, und richten Ihre Absicherung exakt auf Ihr Beamtenverhältnis aus.
Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Ihre private Absicherung muss genau den verbleibenden Prozentsatz abdecken, nicht mehr, nicht weniger.
Und statt der Berufsunfähigkeit brauchen Sie eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die auch bei Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn greift.
Werden Sie dienstunfähig, entscheidet die Vertragsklausel über alles. Nur eine echte DU-Klausel akzeptiert die amtsärztliche Feststellung, ohne eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit.
Ihre private Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe passgenau. Der richtige Beihilfetarif spart Beitrag und schließt genau die Lücke, die der Dienstherr offen lässt.
Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, ob im Ernstfall gezahlt wird.
„Als Beamtin wurde ich überall mit Standardangeboten abgespeist. Hier wurde Dienstunfähigkeit und Beihilfe sauber durchdacht.“Lehrerin · Wiesbaden
Unverbindlich und kostenfrei. Wir sagen Ihnen, ob Ihre bestehenden Verträge wirklich zu Ihrem Beamtenverhältnis passen.