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Sichert den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung, etwa während Studium oder Vorbereitungsdienst.
Begriff ansehen →Wandelt ein Mitarbeiter Gehalt um und spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss weitergeben. Die gesetzliche Untergrenze liegt bei 15 Prozent des umgewandelten Betrags.
Begriff ansehen →Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten von Beamten. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.
Begriff ansehen →Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Sie ist Bezugsgröße für viele Berechnungen in der betrieblichen Versorgung.
Begriff ansehen →Zusatzbaustein, bei dem der Versicherer die Beiträge weiterzahlt, wenn der Mitarbeiter längerfristig ausfällt. Die Versorgung läuft dann weiter, als würde regulär eingezahlt. Ob und unter welchen…
Begriff ansehen →Wer seinen zuletzt ausübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig. Der genaue Maßstab steht in den Bedingungen.
Begriff ansehen →Der Arbeitgeber schließt für seine Belegschaft eine private Zusatzversicherung ab, etwa für Zahnersatz, Sehhilfen oder Vorsorge. Wird als Benefit zur Mitarbeiterbindung eingesetzt.
Begriff ansehen →Deckt Schäden ab, die das Unternehmen oder seine Mitarbeiter Dritten zufügen. Sie prüft auch unberechtigte Ansprüche und wehrt sie ab.
Begriff ansehen →Sammelbegriff für Versorgungszusagen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusagt. Rechtlich heißt sie betriebliche Altersversorgung. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und wird über den Betrieb organisiert.
Begriff ansehen →Ersetzt entgangenen Ertrag und laufende Kosten, wenn der Betrieb nach einem versicherten Schaden stillsteht. Oft der größere Schaden als der Sachschaden selbst.
Begriff ansehen →Schützt Geschäftsführer und Vorstände vor persönlicher Haftung für Managemententscheidungen. Die Haftung reicht bis ins Privatvermögen.
Begriff ansehen →Der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall leistet. Alles darüber trägt das Unternehmen selbst.
Begriff ansehen →Das Pendant zur Berufsunfähigkeit im Beamtenverhältnis. Entscheidend ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die der Entscheidung des Dienstherrn folgt.
Begriff ansehen →Der häufigste Durchführungsweg der Betriebsrente. Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab, der Mitarbeiter ist bezugsberechtigt.
Begriff ansehen →Auch Pensionszusage genannt. Der Arbeitgeber sagt die Leistung unmittelbar zu und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz.
Begriff ansehen →Abfrage von Vorerkrankungen vor Vertragsabschluss. Sie entscheidet über Annahme, Zuschläge oder Ausschlüsse. Bei manchen Kollektivverträgen entfällt sie.
Begriff ansehen →Leistet beim Verlust definierter Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Gebrauch der Hände, unabhängig vom ausgeübten Beruf.
Begriff ansehen →Unfallschutz für die Belegschaft, in der Regel weltweit und rund um die Uhr, also auch in der Freizeit.
Begriff ansehen →Schutz für Ansprüche, die erst nach Vertragsende geltend gemacht werden, sich aber auf die Vertragslaufzeit beziehen.
Begriff ansehen →Recht, die Absicherung bei bestimmten Anlässen wie Heirat, Geburt oder Gehaltssprung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Begriff ansehen →Eigenständige Versorgungseinrichtung, die Betriebsrenten verwaltet und auszahlt. Ein weiterer Durchführungsweg neben der Direktversicherung.
Begriff ansehen →Die Möglichkeit, eine bestehende Betriebsrente beim Arbeitgeberwechsel mitzunehmen oder auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen.
Begriff ansehen →Vollversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zugang haben unter anderem Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Begriff ansehen →Versorgungseinrichtung ohne eigenen Rechtsanspruch des Mitarbeiters gegenüber der Kasse. Wird vor allem bei höheren Versorgungsbeiträgen genutzt.
Begriff ansehen →Liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert. Der Versicherer kürzt die Leistung dann anteilig, auch bei kleinen Schäden.
Begriff ansehen →Ab wann eine Versorgungsanwartschaft dem Mitarbeiter erhalten bleibt, auch wenn er das Unternehmen vorher verlässt. Fristen und Bedingungen ergeben sich aus dem Betriebsrentengesetz.
Begriff ansehen →Die Differenz zwischen dem Einkommen vor Renteneintritt und den späteren Versorgungsbezügen. Grundlage jeder Vorsorgeplanung.
Begriff ansehen →Deckt Vermögensschäden durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter oder Dritter ab, etwa Unterschlagung oder Betrug.
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