Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gilt überwiegend: Kann jemand seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben, weil Gesundheit oder Kräfte dauerhaft beeinträchtigt sind, liegt Berufsunfähigkeit vor. Die Versicherung zahlt dann eine monatliche Rente.
Die gesetzliche Absicherung ist für die meisten Arbeitnehmer gering: Die Erwerbsminderungsrente setzt erst bei erheblicher Einschränkung ein und bezieht sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Wer nicht mehr als Zahnarzt oder Handwerker arbeiten kann, aber theoretisch eine Bürotätigkeit ausführen könnte, erhält unter Umständen keine gesetzliche Leistung. Eine private BU-Police schließt diese Lücke.