Wir zeigen Ihnen in 30 Minuten, welche Versorgungslösungen für Ihren Betrieb realistisch sind.
Wandelt ein Mitarbeiter Gehalt um und spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss weitergeben. Die gesetzliche Untergrenze liegt bei 15 Prozent des umgewandelten Betrags.