Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttogehalts, der stattdessen in seine betriebliche Altersvorsorge fließt.
Statt des vollen Bruttogehalts erhält der Mitarbeiter einen niedrigeren Auszahlungsbetrag, der umgewandelte Anteil geht direkt in die bAV. Weil der Beitrag aus dem Brutto abgeht, sinken Steuern und Sozialversicherungsabgaben für beide Seiten. Der Mitarbeiter spart netto mehr, als er auf dem Lohnzettel einbüßt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Neuverträgen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Die Entgeltumwandlung ist der häufigste Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge und kann ohne großen Verwaltungsaufwand für jeden Mitarbeiter eingerichtet werden.